§ 1.1 Geltungsbereich, Form für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen

1.1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“), sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben

1.1.2  Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
 
1.1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
 
1.1.4  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 
1.1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
1.1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 1.2 Ergänzung des Geltungsbereiches für den für den Charterbetrieb

1.2.1 Definition des Kunden: Als Kunde im Kontext unserer Charterdienstleistungen verstehen wir jede natürliche oder juristische Person, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder eine Buchung für eine Charter durchführt.

1.2.2 Akzeptanz der AGB: Durch die Buchung einer Charterdienstleistung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und uns sind. Die AGB gelten für alle Charterbuchungen und Dienstleistungen, die über uns durchgeführt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.2.3 Personen an Bord: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede Person, die durch ihn oder im Rahmen seiner Buchung an Bord unserer Charterdienstleistungen kommt, ebenfalls den Bestimmungen dieser AGB unterliegt. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Personen, die über seine Buchung an Bord kommen, von diesen AGB Kenntnis nehmen und ihnen zustimmen.



§ 2 Vertragsschluss
 
2.1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
 
2.1.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
 
2.1.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.


§ 2.2 Ergänzung des Vertragsabschlusses für den Charterbetrieb

2.2.1 Buchungsmöglichkeiten: Die Buchung unserer Charterdienstleistungen kann auf verschiedene Weisen zustande kommen, einschließlich online über die Plattform Simplybook.me, persönlich vor Ort, durch direkte Anfragen oder über das in unsere Webseite eingebettete Widget von Simplybook.me.

2.2.2 Schriftliche Bestätigung: Ein Vertrag über online gebuchte Dienstleistungen und Produkte kommt erst zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail von uns erhalten hat. Die Buchung allein über das Widget oder die Buchungsseite stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern dient lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die schriftliche Bestätigung enthält alle relevanten Details der Buchung und bestätigt die Annahme durch uns.

2.2.3 Bereitzustellende Informationen: Zusätzlich zu den bereits genannten Informationen müssen Kunden auch folgende Details bereitstellen:

• Name des Kunden oder der Gruppenleiter
• Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Gewünschtes Datum und Uhrzeit der Charter
• Anzahl der Personen, die an der Charter teilnehmen werden
• Besondere Anforderungen oder Wünsche (falls zutreffend)
• Die Art der Charter (z. B. Bootstyp, spezifische Route oder Aktivität).
• Jegliche zusätzlichen Dienstleistungen oder Ausstattungen, die angefragt werden (z. B. Verpflegung, Getränke, besondere Ausrüstung).
• Zahlungsinformationen oder Vereinbarungen zur Bezahlung der Buchung.

Diese Informationen sind wesentlich für den Vertragsabschluss und die ordnungsgemäße Durchführung der Charterdienstleistungen.


 
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
 
3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
 
3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
3.4 Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
 
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
 
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,25 % des Rechnungsbetrags pro abgelaufener Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
 
5.1.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
 
5.1.2 Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Versandkosten (Kosten der Verpackung, des Transportunternehmens) ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Die Versandkosten werden im Einzelfall vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

5.1.3 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) vereinbart ist. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
 
5.1.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
 
5.1.6 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.
 
5.1.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).


5.2 Ergänzung der Preise und Zahlungsbedingungen für den Charterbetrieb

5.2.1 Preisgestaltung: Die Preise für unsere Charterdienstleistungen werden auf Basis verschiedener Faktoren festgelegt, darunter die Art des Bootes, die Dauer der Charter, saisonale Variationen sowie zusätzliche Dienstleistungen oder Ausstattungen. Die genauen Preise werden auf unserer Webseite, in unseren Werbematerialien oder auf Anfrage mitgeteilt und können je nach den genannten Variablen variieren.

5.2.2 Zahlungsmethoden: Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsmethoden für Buchungen:
• PayPal
• Visa
• Mastercard
• SEPA-Lastschrift
• EUR-Banküberweisungen
• giropay
• Apple Pay
• Google Pay

5.2.3 Buchungen werden erst dann als verbindlich betrachtet, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist. Kunden können während des Buchungsvorgangs die gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Nach Abschluss der Zahlung wird automatisch eine Buchungs- / Zahlungsbestätigung generiert und an den Kunden gesendet.

Diese Zahlungsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Vertrags und gelten für alle Charterbuchungen. Es ist keine Kaution erforderlich.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
 
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
 
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
6.4a Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.4b Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.4c Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
 6.4d Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 


§ 7 Mängelansprüche des Käufers
 
7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
 
7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
 
7.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
 
7.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
 
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
 
7.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
 
7.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
 
7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
 
7.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
 
7.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
 
7.11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
 


§ 8 Sonstige Haftung
 
8.1.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.1.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
8.1.2a für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
8.1.2b für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
8.1.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.1.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


§ 8.2 Ergänzung von Haftungsausschluss und Versicherung für den Charterbetrieb

8.2.1 Haftung des Kunden und des Unternehmens: Im Falle von Schäden, Unfällen oder Verlusten während der Charter haftet das Unternehmen nur für Vorfälle, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens des Unternehmens zurückzuführen sind. Der Kunde trägt die Verantwortung für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung der Charterboote oder -fahrzeuge entstehen. Dies schließt auch Schäden ein, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder Verletzung von Sicherheitsanweisungen entstehen.

8.2.2 Versicherung: Das Unternehmen stellt eine Versicherung für die Charterboote oder -fahrzeuge bereit, um eine gewisse Deckung für bestimmte Schäden zu gewährleisten. Diese Versicherung kann Schäden abdecken, die durch Kollisionen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Schäden möglicherweise nicht abgedeckt sind oder Selbstbehalte gelten können. Kunden werden ermutigt, sich mit den spezifischen Bedingungen der Versicherung vertraut zu machen und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung für ihre eigene Haftung in Betracht zu ziehen.

8.2.3 Verfahren bei Schäden oder Verlusten: Im Falle eines Schadens, Unfalls oder Verlustes während der Charter ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Das Unternehmen wird die Angelegenheit untersuchen und gegebenenfalls mit der Versicherung zusammenarbeiten, um den Schaden zu regeln.

8.2.4 Selbstbehalt und finanzielle Verpflichtungen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines Schadens oder Verlustes während der Charter einen festgelegten Selbstbehalt oder andere finanzielle Verpflichtungen gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice zu übernehmen.

8.2.5 Zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten: Kunden haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung für ihre Haftung während der Charter abzuschließen. Informationen über diese Optionen werden auf Anfrage bereitgestellt.

Diese Bestimmungen regeln die Haftung des Kunden und des Unternehmens sowie die Versicherungsdeckung und sollen sicherstellen, dass Kunden und Unternehmen angemessen abgesichert sind und im Falle von Schäden oder Verlusten klare Verfahren einhalten können.



§ 9 Vertragsauflösung und Stornierung für den Charterbetrieb

9.1 Vertragsauflösung durch den Kunden:
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag unter folgenden Stornierungsbedingungen aufzulösen:

• Eine Stornierung ab Buchungsbestätigung bis 60 Tage vor dem vereinbarten Chartertermin führt zu keiner Gebührenerhebung.
• Eine Stornierung zwischen 60 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin wird mit einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des Vertragspreises belegt.
• Eine Stornierung zwischen 30 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin wird mit einer Stornogebühr in Höhe von 80 % des Vertragspreises belegt.
• Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin führen zu keiner Rückerstattung.
Alternativ kann der Vertrag auch aufgelöst werden, wenn wesentliche Vertragsbedingungen seitens des Unternehmens nicht eingehalten werden.

9.2 Vertragsauflösung durch das Unternehmen:

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag unter folgenden Bedingungen aufzulösen:
• Nichtzahlung der vereinbarten Gebühren innerhalb der festgelegten Frist.
• Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbedingungen seitens des Kunden.
• Vercharterungsausfälle aus objektiven Gründen oder in der Person des Kapitäns:
Wenn die Vercharterung aufgrund von technischen Problemen des Bootes, behördlichen Beschränkungen oder unvorhergesehenen Ereignissen in der Person des Kapitäns nicht möglich ist und keine alternative Lösung angeboten werden kann, wird der volle Charterpreis zurückerstattet.

9.3 Stornierungsbedingungen und Rückerstattungen:
Für Stornierungen gelten folgende Bedingungen:

• Bei einer Stornierung ab Buchungsbestätigung bis 60 Tage vor dem vereinbarten Chartertermin werden 0 % des Vertragspreises zurückbehalten.
• Bei einer Stornierung zwischen 60 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin werden 50 % des Vertragspreises zurückbehalten.
• Bei einer Stornierung zwischen 30 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin werden 80 % des Vertragspreises zurückbehalten.
• Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Chartertermin führen zu keiner Rückerstattung.
Bei Stornierungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen eine Rückerstattung gewähren oder alternative Lösungen anbieten.

9.4 Abbruch einer begonnenen Vercharterung aus wetterbedingten Umständen:
Sollte eine begonnene Vercharterung aufgrund schlechten Wetters vorzeitig abgebrochen werden müssen, nachdem mehr als 1/3 der vereinbarten Zeit vergangen ist, verfällt der gesamte Charterpreis zugunsten des Vercharterers. Die Veranstaltung wird jedoch im Hafen fortgesetzt.



§10 Richtlinien für die Nutzung und Verhaltensregeln an Bord im Charterbetrieb

Um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten und Schäden an Eigentum zu vermeiden, sind Kunden an Bord der gecharterten Boote oder Fahrzeuge verpflichtet, folgende Regeln und Verhaltensrichtlinien zu befolgen:

10.1 Sicherheitsanweisungen: Kunden müssen den Anweisungen des Kapitäns oder des Crewmitglieds Folge leisten und die Sicherheitsausrüstung gemäß den Anweisungen verwenden.

10.2 Alkohol- und Drogenkonsum: Der Konsum von Alkohol oder Drogen, der die Fähigkeit zur sicheren Navigation oder zum sicheren Betrieb des Bootes oder Fahrzeugs beeinträchtigt, ist strengstens untersagt.

10.3 Rauchen: Das Rauchen ist nur an den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet und unterliegt den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

10.4 Sachgerechter Umgang mit Ausrüstung: Kunden sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Ausrüstung sachgemäß zu verwenden und Schäden oder Verluste zu vermeiden.

10.5 Rücksichtnahme auf andere Passagiere: Kunden müssen Rücksicht auf andere Passagiere nehmen und deren Komfort und Sicherheit respektieren.

10.6 Umweltschutz: Es ist untersagt, Abfälle oder Müll über Bord zu werfen. Kunden müssen die Umwelt und die örtlichen Gewässer schützen und sauber halten.

10.7 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Kunden müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Sicherheitsstandards einhalten, insbesondere in Bezug auf Navigation, Umweltschutz und Verhalten auf dem Wasser.
10.8 Schwimmkenntnisse und Tubing: Kunden sollten über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen, insbesondere wenn Aktivitäten wie Schwimmen oder Tubing geplant sind.

10.9 Verhalten bei Notfällen: Kunden müssen wissen, wie sie sich im Falle eines Notfalls verhalten sollen, einschließlich der Kenntnis der Lage und Verwendung der Rettungsmittel an Bord.

10.10 Nutzung gestellter Schutzausrüstung: Kunden sollten verpflichtet sein, die vom Crewmitglied oder Kapitän bereitgestellte Schutzausrüstung wie Schwimmwesten oder Sicherheitsgurte zu tragen, wenn dies angeordnet wird.

10.11 Einschränkungen für Kinder: Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Sicherheit von Kindern an Bord gelegt werden, einschließlich der Notwendigkeit, angemessene Sicherheitsvorkehrungen für Kinder zu treffen und deren Verhalten zu überwachen.

10.12 Verbot von gefährlichen Aktivitäten: Jegliche Aktivitäten an Bord, die als gefährlich für Passagiere oder die Sicherheit des Bootes angesehen werden könnten, sollten ausdrücklich untersagt werden.

10.13 Das Tragen von Schuhen ist an Bord im Allgemeinen nicht gestattet.

10.14 Beim Einfahren in einen Hafen wird es gewünscht, sich nicht mit freiem Oberkörper zu präsentieren.

10.15 Alle Personen an Bord müssen über einen gültigen Reisepass oder Ausweis verfügen und diese auch im Falle einer seepolizeilichen Kontrolle vorweisen können.

10.16 Der verantwortliche Skipper an Bord muss im Besitz eines gültigen Bodensee- oder Urlaubspatents sein und dieses vorweisen können.

10.17 Es ist ausdrücklich untersagt, gefährliche Substanzen wie Waffen, Feuerwerkskörper oder Schmuggelgut an Bord zu nehmen, ebenso der Konsum von Drogen.

Verstöße gegen diese Regeln können zur sofortigen Beendigung der Charter führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Der Charterbetreiber behält sich das Recht vor, Kunden, die gegen diese Regeln verstoßen, von der weiteren Nutzung des gecharterten Bootes oder Fahrzeugs auszuschließen.


 
§ 11 Verjährung
 
11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
 
11.2 Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
 


§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
 
12.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
 
12.2 Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ravensburg. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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